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So prüfte die USK GTA: IV

30.09.2008 um 20:27 Uhr
Aktuelle berichtet PC Games wie es GTA: IV geschafft hat nicht auf dem Index zu landen:

So wurde GTA 4 zunächst 100 Stunden getestet, das Material dann durch den Tester aufbereitet und einem Gremium vorgelegt, das sich aus fünf Gutachtern zusammensetzt, die rotierend aus einem Pool von 50 Jugendschützern ausgewählt werden. Hinzu kommt jeweils ein ständiger Vertreter der obersten Landesbehörde. Der Antragssteller (in diesem Falle Take 2) darf bei der Prüfung, nicht aber bei der abschließenden Auswertung anwesend sein. Das USK-Gremium wollte GTA 4 unter dem Siegel "keine Jugendfreigabe" (also einer Freigabe ab 18 Jahren) für den Handel freigeben.

Der ständige Vertreter der obersten Landesbehörde jedoch legte sein Veto ein, wollte eine Indizierung erwirken. Es folgte standardmäßig ein Verwaltungsakt, währenddessen Take 2 Berufung einlegte und ein Gremium mit fünf komplett neuen Prüfern eingesetzt wurde. Nachdem von diesem Gremium eine Indizierung empfohlen wurde, legte Take 2 wiederum Berufung ein, das Verfahren wurde an den so genannten Beirat überwiesen, in dem auch ein Vertreter der BPjM sitzt.

Dieser Beirat kam zu dem Schluss, dass das Spiel zwar problematisch, Grundlagen für eine Indizierung aber nicht gegeben seien. Gewalthandlungen seien im Spiel zwar möglich, aber nicht zwingend notwendig. So bekam GTA 4 eine Freigabe ab 18 Jahren. Auch eine abschließende, gesonderte Prüfung durch bayrische Behörden, die der ständige Vertreter der obersten Landesbehörde angewiesen hatte, kam zu dem Ergebnis, dass die Indizierungskriterien nicht erfüllt seien.
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